Stephan Pöhler
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Mein Anspruch ist es, dem Bürger auch etwas in die Hand zu geben, damit er merkt, dass die Verwaltung nicht nur dasitzt, sondern sich auch wirklich kümmert.
Wenn ich mir den Prozess der Inklusion betrachte, dann ist für mich entscheidend, dass es mehr denn je gelingen muss, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu sichern.
Ich habe Vertrauen in Menschen mit Behinderungen.
Persönlich kann ich sagen, dass ich aus der Arbeit mit Menschen mit Hörbehinderung komme. Insbesondere aus der Arbeit mit Gehörlosen. Meine Eltern sind gehörlos. Mein Vater ist inzwischen verstorben, aber meine Mutter lebt noch bei uns zu Hause. Mit der Wende habe ich die Chance genutzt, meine Begabung, die mir durch den Besitz der Gebärdensprache zuteilwurde, auch beruflich einzusetzen. Ich habe durch glückliche Umstände die Möglichkeit erhalten, das Gehörlosen-Zentrum in Zwickau aufzubauen. Im Landkreis Zwickau kam dann irgendwann die Idee auf, dass der Herr Pöhler für die Stelle des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in Frage kommen könnte. 2005 erfolgte meine Berufung und seitdem bin ich der „Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung“*. Ich führe dieses Amt seither ehrenamtlich aus.
Seit 2005 sind entscheidende Dinge passiert und wenn ich so bilanziere, kann man auf ein ganzes Stück Entwicklung in Sachsen zurückblicken. Ein ganz wichtiger Meilenstein war der Beschluss zum Inklusionsgesetz 2019, weil dort konkrete Fragen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention deutlich geworden sind. Entscheidend war es dann, diese Fragestellungen mit einem Aktionsplan in Sachsen voranzubringen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat die Erarbeitung des Aktionsplanes in Sachsen vielleicht etwas länger gedauert, aber aus meiner Sicht war es von der Systematik her besonders wertvoll, dass die darin verankerten Maßnahmen immer auch finanziell untersetzt wurden.
Wenn ich mir den Prozess der Inklusion betrachte, dann ist für mich entscheidend, dass es mehr denn je gelingen muss, eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu sichern. Dabei muss insbesondere die Fragestellung der Selbstbestimmtheit in den Mittelpunkt gerückt werden. Dabei werden natürlich auch besondere Anforderungen an die Menschen mit Behinderung selbst gestellt. Ich sage immer: „Wen ich achte, den fordere ich.“ Da ich Menschen mit Behinderungen sehr hoch achte, stelle ich natürlich auch bestimmte Forderungen an sie. Das sind Leitgedanken, die mich bewegen.
Interview geführt am: 1. Juni 2021
* Anmerkung der Redaktion: Das Interview wurde am 01. Juni 2021 geführt. Herr Pöhler war bis Ende 2021 Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Seit Dezember 2021 hat Michael Welsch das Amt übernommen.
Mein Name ist Stephan Pöhler. Ich bin seit 2005 der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Ich wurde von dem damaligen Ministerpräsidenten Herrn Milbradt in dieses Amt berufen und führe es seitdem ehrenamtlich aus. Mir ist eine Geschäftsstelle zur Seite gestellt, die hier in Dresden am Sozialministerium ihren rein formalen Sitz hat. In Persona gehören die Geschäftsstelle und auch der Beauftragte aber seit November 2019 zur Sächsischen Staatskanzlei. Meine Aufgaben sind ressortübergreifend. Sie betreffen das Umweltministerium genauso wie das Kultusministerium, die Staatskanzlei, das Justizministerium oder auch das Sozialministerium. Um das nach außen sichtbar zu machen, denke ich, war die Anbindung an die Staatskanzlei eine folgerichtige Entscheidung gewesen.
Persönlich kann ich sagen, dass ich aus der Arbeit mit Menschen mit Hörbehinderung komme. Insbesondere aus der Arbeit mit Gehörlosen. Meine Eltern sind gehörlos. Mein Vater ist inzwischen verstorben, aber meine Mutter lebt noch bei uns zu Hause. Sie ist inzwischen stolze 101 Jahre alt. Ich habe nach einer ingenieurpädagogischen Ausbildung zu DDR Zeiten jahrelang in der damaligen Schnellen Medizinischen Hilfe gearbeitet.
Mit der Wende habe ich die Chance genutzt, meine Begabung, die mir durch den Besitz der Gebärdensprache zuteilwurde, auch beruflich einzusetzen. Ich habe durch glückliche Umstände die Möglichkeit erhalten, das Gehörlosen-Zentrum in Zwickau aufzubauen. Es war das erste neue Gehörlosenzentrum der jüngeren Bundesländer. Wir hatten in Chemnitz, Leipzig und Dresden Zentren, aber das waren Übernahmen aus DDR-Zeiten. Das Zentrum in Zwickau beinhaltete zunächst eine Beratungsstelle mit Integrationsfachdienst und jetzt neuerdings auch eine ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung.
Mein Hauptschwerpunkt war dabei aber, und das ist ein Alleinstellungsmerkmal gewesen, eine Dolmetscherzentrale für Gebärdensprache aufzubauen. Diese Dolmetscherzentrale hatte die Aufgabe, den Gebärdensprachdolmetscherdienst in Sachsen zu entwickeln und auch bundesweit eine Bewegung im Bereich Gebärdensprachdolmetschen hervorzurufen. Das war in den 90er Jahren noch alles am Anfang. Wir waren die ersten in Deutschland, die auch eine berufsbegleitende Ausbildung zum Gebärdensprachdolmetscher angeboten haben. Dann habe ich erkannt, dass es ja nicht nur eine Frage der Berufsbegleitung und Ausbildung ist, sondern es muss auch professionell angeboten werden. Deshalb habe ich dann auch maßgeblich den Diplomstudiengang Gebärdensprachdolmetschen an der Westsächsischen Hochschule Zwickau eingerichtet und ihn lehrauftragsmäßig auch lange begleitet.
Parallel dazu war ich Beratender Bürger in der Stadt Zwickau für die Belange von Menschen mit Behinderung. Ich habe einen Betreuungsverein für Menschen mit Behinderung, die unter Betreuung standen, mit aufgebaut. Über zehn Jahre habe ich den Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland geleitet.
Im Landkreis Zwickau kam dann irgendwann die Idee auf, dass der Herr Pöhler für die Stelle des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in Frage kommen könnte. Diese Stelle wurde 2004 im Zuge des beschlossenen Integrationsgesetzes ausgeschrieben. Und 2005 ist das dann Wirklichkeit geworden. Bevor ich die Stelle aber tatsächlich ausüben durfte, gab es bestimmte Auswahlverfahren, Befragungen durch die Behindertenverbände und eine Überprüfung meiner Person. Vor allem wurde geprüft, was ich eigentlich zu DDR-Zeiten gemacht habe.
Am 18.10 2005 erfolgte die Berufung und seitdem bin ich der „Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung“*. Ich führe dieses Amt seither ehrenamtlich aus. Dann war die Situation so, dass ich die andere große Aufgabe im Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher abgegeben habe. Das wäre zu viel ehrenamtliche Tätigkeit gewesen. Ich hatte ja noch das Gehörlosenzentrum mit der Landesdolmetscherzentrale in Zwickau.
Ich habe meiner Frau erklärt: „Die eine große ehrenamtliche Tätigkeit gebe ich ab und führe die neue ehrenamtliche Tätigkeit in Sachsen als Sachse weiter.“ Damit verändert sich im Familienleben de facto nichts. Das war natürlich ein leichter Trugschluss. Das hat sich sehr schnell rausgestellt. Aber es macht mir Freude und Spaß, und meine Frau sagt immer: „Wenn du nach Dresden fährst, hast du besonders gute Laune.“ Nicht weil ich fortfahre, aber meine Grundstimmung ist immer positiv. Deshalb war das okay. Aber ich bin auf der anderen Seite jetzt auch froh, dass mit dem Inklusionsgesetz meine Tätigkeit in eine hauptamtliche Tätigkeit überführt wird. Aufgrund meines Alters werde ich diese hauptamtliche Stelle nicht übernehmen. Ich bin jetzt knapp 70. Ich habe drei Kinder und acht Enkel. Denen möchte ich jetzt auch mehr Zeit widmen. Und ich sage immer: „Nach einem gewissen Lebensabschnitt kann man sich auch wieder etwas anderem zuwenden.“ Vielleicht schreibe ich auch ein Buch.
Meine hauptamtliche Tätigkeit war bis 2015 die Leitung der Dolmetscherzentrale in Zwickau. Dort habe ich quasi mein Geld verdient und musste das natürlich immer mit meiner ehrenamtlichen Tätigkeit koppeln bzw. abgleichen. Da ich genauso wie hier in Dresden auch in Zwickau ein sehr gutes Team habe, war das immer kein Problem. Trotzdem war es immer auch eine zeitliche Frage, wenn es um Urlaub und das Arbeiten an Samstagen und Sonntagen ging. Das waren dann manchmal auch harte Zeiten. Aber die Familie hat immer mitgezogen. Dafür bin ich sehr dankbar. Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass wenn einem die Arbeit Spaß macht und man sieht, dass gesteckte Ziele Schritt-für-Schritt auch Realität werden, dann motiviert das. Und heutzutage ist durch die modernen Kommunikationsmittel vieles einfacher geworden.
Ich habe in der Geschäftsstelle 2005 mit einer Mitarbeiterin begonnen. Diese Mitarbeiterin war über eine Zeitarbeitsfirma angestellt. Inzwischen sind wir sieben Mitarbeiter und das ist schon eine ganz andere Basis. Die Arbeit hat mit den Jahren zugenommen, da auch die Fragestellungen der Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt sind.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich noch viele Bereiche, wo man sagt: „Da muss noch mehr bewegt werden.“ Wir haben die Arbeitswelt, die gesellschaftliche Partizipation. Wir haben den Bereich Kultur und Tourismus. Und wir merken, dass dort, wo engagierte Leute am Werk sind, sich etwas bewegt. Natürlich hat es auch etwas mit Methoden zu tun. Ich sage ganz ehrlich, dass ich kein Verfechter von Krawall-Methoden bin. Meine Philosophie ist es, drei Schritte abzuwägen, um etwas durchzusetzen. Das Entscheidende ist für mich: Du musst authentisch sein, und du musst überzeugende Argumente haben. Dann kann sich auch niemand verschließen.
Seit 2005 sind entscheidende Dinge passiert und wenn ich so bilanziere, kann man auf ein ganzes Stück Entwicklung in Sachsen zurückblicken. Ein ganz wichtiger Meilenstein war der Beschluss zum Inklusionsgesetz 2019, weil dort konkrete Fragen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention deutlich geworden sind. Entscheidend war es dann, diese Fragestellungen mit einem Aktionsplan in Sachsen voranzubringen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat die Erarbeitung des Aktionsplanes in Sachsen vielleicht etwas länger gedauert, aber aus meiner Sicht war es von der Systematik her besonders wertvoll, dass die darin verankerten Maßnahmen immer auch finanziell untersetzt wurden.
Eine wichtige Aufgabe meiner Beauftragten-Tätigkeit ist die Beratung der Sächsischen Staatsregierung, bei der die jeweiligen Minister oder deren Staatssekretäre die richtigen Ansprechpartner für mich sind. Eine konkrete Methode von mir war es bislang auch, einmal im Jahr ein Spitzengespräch mit den Ministern zu führen, bei denen ganz konkrete behindertenpolitische Themen aufgerufen wurden.
Ein weiteres Element meiner Arbeit war der Aufbau eines strikten Ablaufs, wie Bürgeranliegen zu bearbeiten sind. Es muss innerhalb von 14 Tagen eine Eingangsbestätigung vorliegen und Recherchearbeit geleistet werden. Jeder Bürger bekommt eine Antwort. Es kann natürlich nicht jedem Bürgeranliegen immer Rechnung getragen werden, aber es muss sachlich recherchiert werden. Gerade zu Pandemie-Zeiten sind die Bürgeranfragen stark gestiegen. Mein Anspruch ist es, dem Bürger auch etwas in die Hand zu geben, damit er merkt, dass die Verwaltung nicht nur dasitzt, sondern sich auch wirklich kümmert.
Ich habe z.B. keine Sprechzeiten mehr. Das verwundert manchen, aber ich möchte nicht, dass die Dresdner Bürger privilegierter sind als die Bürger aus z.B. Deutschneudorf. Wenn ein Bürger ein Anliegen aus Deutschneudorf hat, braucht es für ihn eine Weltreise, um nach Dresden zu kommen, um dann eine halbe Stunde mit mir zu sprechen. Und der Dresdner setzt sich einfach in die Straßenbahn und klopft an meine Tür. Das ist eine Ungleichbehandlung. Das möchte ich nicht und deshalb mache ich das nicht. Es gibt ein klares Anforderungsprofil: Jeder Bürger kann sich an mich wenden, sei es per Mail oder einem anderen modernen Kommunikationsmittel. Es erfolgt dadurch eine Gleichbehandlung. Das hat sich auch inzwischen durchgesetzt.
Auf Wunsch der Kommunalbeauftragten habe ich auch einen Sprechtag in den Kommunen eingeführt. Ich fahre dann in eine Kommune und treffe mich vor Ort mit den Verbänden der Selbsthilfe, den Dezernenten für Soziales oder dem Landrat und natürlich mit den Bürgern. Ich wollte immer eine enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Beauftragten entwickeln. Deshalb gibt es eine Arbeitsgruppe der Kommunalbeauftragten. Dort sind die 13 Kommunen bzw. kreisfreien Städte in Sachsen vertreten. Wir treffen uns regelmäßig jeweils drei- bis viermal im Jahr und koppeln diese Treffen mit Weiterbildungsthemen. Zudem findet jährlich eine eintägige offene Tagung sowie eine dreitägige Klausurtagung mit den Kommunalbeauftragten statt.
In meiner Funktion als Behindertenbeauftragter werde ich auch sehr zeitig in Gesetzgebungsverfahren eingebunden. D.h. bereits auf Referentenebene, wenn bestimmte Gesetzesvorhaben eingetütet werden, habe ich die Chance, eine Position dazu abzugeben. Das ist wichtig, denn wenn man den Entwurf eines Gesetzes erst einsehen kann, wenn er bereits im Kabinett zur Anhörung freigegeben worden ist, sind die Einflussmöglichkeiten nicht mehr sehr groß. Das sächsische Angelgesetz war eines meiner ersten Erlebnisse, an die ich immer denken muss. Dieses Gesetz hatte die Menschen mit Behinderung ausgeklammert. Darin stand, dass Menschen mit geistiger Behinderung keinen Angelschein bekommen durften, weil diese Menschen angeblich nicht in der Lage sind zu verstehen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um zu angeln. Das war damals 2005. Wir haben es dann geschafft, diesen Passus rauszunehmen.
Es ist oft so, dass man Barrieren auf den ersten Blick nicht gleich wahrnimmt. Erst wenn darauf aufmerksam gemacht wird, erkennt man sie. Es ist keine Absicht, aber der Blick dafür ist nicht immer und bei jedem da. Wenn ich z.B. durch Zwickau spaziere, sehe ich die Werbeschilder, die vor den Geschäften stehen. Die werden auf den Gehweg gestellt, bis der erste Blinde darüber stolpert. Wenn man dann in das Geschäft reingeht und mit dem Besitzer spricht, und ihm sagt, dass es ungünstig ist, das Schild auf das geschnittene Pflaster zu stellen, da man da dann nicht barrierefrei durchgehen oder rollen kann, dann versteht er das und ändert das auch. Ich habe in den seltensten Fällen erlebt, dass sich jemand stur gestellt hat.
Es ist natürlich auch viel Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, die im Wesentlichen über meine Geschäftsstelle realisiert wird. Das betrifft Pressemitteilungen und die Mitwirkung in Gremien. Wir haben auch selbst schon Broschüren in leichter Sprache herausgegeben, z.B. für die Zeit der Schwangerschaft oder zur Problematik „Wie wir wählen“. Sie sehen, dass die sieben Leute hier sehr viel leisten.
Ich nehme viel aus den Meinungen der Bürger mit. Wenn sich aktuell ein Meinungsbild entwickelt oder eine Problematik aufkommt, dann soll man es an den Beauftragten herantragen. Es wird ja oft gesagt, dass man in seiner eigenen Blase lebt. Das versuche ich zu umgehen. Wenn also so eine Problematik wie das Thema „Schulbegleitung zu Pandemiezeiten“ aufkommt, dann greifen wir das auf und versuchen es zentral zu lösen. Das gelingt nicht immer, aber das ist das praktische Handeln.
Auch in der Pandemie nehme ich vieles von den Bürgern auf und versuche es an der richtigen Stelle mit einfließen zu lassen, etwa der Corona-Schutzverordnung. Am Anfang der Pandemie sind wir nicht komplett mit einbezogen worden, da herrschte sehr viel Hektik. Wir haben uns dann entsprechend bemerkbar gemacht und sind so schrittweise einbezogen worden, z.B. bei solchen Problemstellungen, wie der Maskenpflicht. Da gab es viele Konflikte, wie beispielsweise bei Menschen, die auf Grund von Einschränkungen (z.B. Asthmatiker) keine Maske tragen konnten. Damit diese Menschen nicht ausgeschlossen werden, haben wir versucht, dass in der Corona-Schutzverordnung etwas differenzierter zu gestalten, so dass man z.B. mit einem entsprechenden ärztlichen Attest keine Maske mehr tragen musste. Ich habe hier prinzipiell das Vertrauen in die Menschen mit Behinderungen, dass z.B. ein Rollstuhlfahrer, der keine anderen Beschwerden hat, durchaus eine Maske tragen wird. Aber solche Menschen, die Lungenkrankheiten haben oder eine Phobie, konnten von der Maskenpflicht befreit werden.
Ein weiteres Problem war die ganze Thematik der Impf-Priorisierung. In welche Gruppe gehören Menschen mit Behinderungen? Jedes Bundesland hat da seine eigene Strategie und eine bundeseinheitliche Abstimmung war problematisch.
Wir waren das einzige Bundesland, welches die Werkstätten für Menschen mit Behinderung komplett geschlossen hat. Wo waren die Menschen mit Behinderung? Zum Teil zu Hause oder in den Einrichtungen. Dort waren sie zum Teil isoliert. Am Anfang hat man in der Presse und in den Medien und bei allen Maßnahmen nur von den Pflegeeinrichtungen gesprochen. Doch wer hat die Eltern gehört, die ihr Kind gerne wieder in die Werkstatt schicken wollten und es nicht durften? Und wer hat sich den Problemen bei den Fahrdiensten angenommen. Dort herrschte Maskenpflicht im Transportmittel. Das haben viele gar nicht verstanden, z.B. Menschen mit einer Lernbehinderung. Es meldeten sich verzweifelte Eltern bei uns, die uns sagten, dass ihr Kind nicht mitgenommen wird. Wir haben versucht, all diese Probleme zu lösen.
Wenn ich den Prozess der Inklusion betrachte, dann ist für mich entscheidend, dass es mehr denn je gelingen muss, eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu sichern. Dabei muss insbesondere die Fragestellung der Selbstbestimmtheit in den Mittelpunkt gerückt werden. Es ist gut, dass mittlerweile in vielen Bereichen die Menschen mit Behinderung einbezogen werden. Aber für mich ist entscheidend, was mal der Theologe Reinhard Turre gesagt hat: „Es kommt nicht darauf an, dass man jedem Zwerg einen Apfel gibt, sondern dass man ihm eine Leiter gibt, damit er den Apfel selbst pflücken kann.“ Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen und die Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, selbstbestimmt eine gleichberechtigte Teilhabe zu erhalten. Dabei werden natürlich auch besondere Anforderungen an die Menschen mit Behinderung selbst gestellt. Ich sage immer: „Wen ich achte, den fordere ich.“ Da ich Menschen mit Behinderungen sehr hoch achte, stelle ich natürlich auch bestimmte Forderungen an sie. Das sind Leitgedanken, die mich bewegen. Wir werden sicherlich noch eine ganze Weile daran arbeiten. Das ist ein Prozess und man muss es auch als Prozess verstehen. Wir stehen in Sachsen ganz gut da und haben auch die entsprechend guten Partner an der Seite. Da wünsche ich mir persönlich, dass die positive Entwicklung auch weiterhin erfolgreich gestaltet wird. Ich werde diesen Prozess mit Sicherheit noch eine Weile mit begleiten.
* Anmerkung der Redaktion: Das Interview wurde am 01. Juni 2021 geführt. Herr Pöhler war bis Ende 2021 Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Seit Dezember 2021 hat Michael Welsch das Amt übernommen.
Website der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen: www.inklusion.sachsen.de
Interview geführt am: 01. Juni 2021
Hallo!
Ich bin Stephan Pöhler aus Zwickau.
Meine Eltern sind gehörlos.
Mein Vater ist inzwischen verstorben.
Aber meine Mutter lebt noch bei uns zu Hause.
Deshalb habe ich die Gebärden-Sprache gelernt.
Seit mehr als 30 Jahren kann ich dieses Können auch beruflich nutzen.
Ich durfte das Gehörlosen-Zentrum in Zwickau aufbauen.
Und dann wurde ich für die Stelle als Behinderten-Beauftragter vorgeschlagen.
Das war im Jahr 2005.
Seither heißt mein Amt:
Beauftragter der Sächsischen Staats-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Arbeit ist ehren-amtlich.
Seit dem Jahr 2005 sind entscheidende Dinge passiert.
In Sachsen ist viel passiert.
Zum Beispiel wurde im Jahr 2019 das Inklusions-Gesetz gemacht.
In dem Gesetz geht es um die Umsetzung von der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Wichtig war dann aber der Aktions-Plan.
Nur so können die Ideen auch wirklich umgesetzt werden.
Im Gegensatz zu anderen Bundes-Ländern haben wir für den Aktions-Plan in Sachsen etwas mehr Zeit gebraucht.
Aber es hat sich gelohnt!
Denn wir haben auch überlegt:
Wie viel Geld brauchen wir für die einzelnen Maßnahmen?
Inklusion heißt für mich:
Menschen mit Behinderung sollen in allen Bereichen der Gesellschaft gleich-berechtigt teilhaben können.
Wichtig ist dabei auch die Selbst-Bestimmtheit.
Somit sind die Menschen mit Behinderung selbst gefordert.
Ich sage immer:
Wen ich achte, den fordere ich.
Damit meine ich:
Ich achte Menschen mit Behinderung sehr hoch.
Deshalb fordere ich sie.
Das Gespräch war am 1. Juni 2021.
Stephan Pöhler war bis Dezember 2021 Beauftragter der Sächsischen Staats-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Danach hat Michael Welsch das Amt übernommen.
Stephan Pöhler
Kurztext in Gebärdensprache (das Video besitzt keinen Ton und keinen Untertitel):
Stephan Pöhler
Bildbeschreibung und Einsprache des Kurztextes: